Fähigkeitsausweis
Der Fähigkeitsausweis wird durch eine Prüfung erworben oder, für den Gütertransport, über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Chauffeur/Chauffeuse für schwere Fahrzeuge.
Personentransport
Der Fähigkeitsausweis für den Personentransport wird Inhaberinnen und Inhabern des Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 erteilt, die die in der Verordnung vorgesehene theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
Gütertransport
Der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport wird erteilt an:
- Inhaberinnen und Inhaber des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Chauffeur/Chauffeuse für schwere Fahrzeuge, oder
- Inhaberinnen und Inhaber des Führerausweises der Kategorie C oder der Unterkategorie C1, die die theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.
Übergang zwischen den beiden Ausweisen
Der Fähigkeitsausweis der Unterkategorie D1 und der Ausweis für den Personentransport werden, sobald sie durch die Führerprüfung für die Kategorie D ergänzt werden, ohne zusätzliche Prüfung für diese Kategorie gültig. Der gleiche Übergang besteht zwischen der Unterkategorie C1 und der Kategorie C für den Gütertransport.
Die Prüfung
- Die theoretische Prüfung umfasst Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination beider Formen sowie Fallstudien. Ihre Mindestdauer beträgt vier Stunden.
- Die praktische Prüfung umfasst einen allgemeinen Teil (Mindestdauer 30 Minuten) und eine Prüfungsfahrt (Mindestdauer 30 Minuten), die mit einem Fahrzeug der betreffenden Kategorie oder Unterkategorie durchgeführt werden.
- Die beiden theoretischen Prüfungen (Personentransport / Gütertransport) können zu einer einzigen zusammengelegt werden, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat beide Ausweise anstrebt.
- Der theoretische Teil und der allgemeine Teil der praktischen Prüfung können bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden.
Gültigkeitsdauer
Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig. Er wird jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn seine Inhaberin oder sein Inhaber die vorgeschriebene CZV-Weiterbildung nachweist.
Der Ausweis wird entweder als Zusatzeintrag auf dem Führerausweis oder auf einer separaten Karte (Fahrerqualifizierungskarte) eingetragen.
Zur Einordnung dieses Ausweises lesen Sie den CZV-Leitfaden sowie die Seiten zum Lastwagenführerausweis und zum Busführerausweis.
