Fähigkeitsausweis

Der Fähigkeitsausweis wird durch eine Prüfung erworben oder, für den Gütertransport, über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Chauffeur/Chauffeuse für schwere Fahrzeuge.

Personentransport

Der Fähigkeitsausweis für den Personentransport wird Inhaberinnen und Inhabern des Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 erteilt, die die in der Verordnung vorgesehene theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.

Gütertransport

Der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport wird erteilt an:

Übergang zwischen den beiden Ausweisen

Der Fähigkeitsausweis der Unterkategorie D1 und der Ausweis für den Personentransport werden, sobald sie durch die Führerprüfung für die Kategorie D ergänzt werden, ohne zusätzliche Prüfung für diese Kategorie gültig. Der gleiche Übergang besteht zwischen der Unterkategorie C1 und der Kategorie C für den Gütertransport.

Die Prüfung

Gültigkeitsdauer

Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig. Er wird jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn seine Inhaberin oder sein Inhaber die vorgeschriebene CZV-Weiterbildung nachweist.

Der Ausweis wird entweder als Zusatzeintrag auf dem Führerausweis oder auf einer separaten Karte (Fahrerqualifizierungskarte) eingetragen.

Zur Einordnung dieses Ausweises lesen Sie den CZV-Leitfaden sowie die Seiten zum Lastwagenführerausweis und zum Busführerausweis.

Offizielle Quellen