Scooter-Führerausweis in der Schweiz: welche Kategorie?
Der Begriff «Scooter» umfasst mehrere unterschiedliche gesetzliche Kategorien in der Schweiz, je nach Motorisierung und Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Verbrennungsscooter 45 km/h: Führerausweis A1 ab 15 Jahren
Ein Verbrennungsscooter, der bauartbedingt auf 45 km/h begrenzt ist, eine Motorleistung von höchstens 4 kW und einen Hubraum von höchstens 50 cm³ aufweist, gilt als «Leichtmotorrad». Er fällt unter die Unterkategorie A1 und darf ab 15 Jahren gefahren werden.
Verbrennungsscooter bis 125 cm³: Führerausweis A1 ab 16 Jahren
Ein leistungsstärkerer Verbrennungsscooter, bis 125 cm³ und 11 kW, fällt ebenfalls unter die Unterkategorie A1, jedoch mit einem Mindestalter von 16 Jahren.
Langsamer Elektro-Scooter (25 km/h): Führerausweis M von 14 bis 15 Jahren, danach keiner ab 16 Jahren
Ein Elektro-Scooter, dessen Unterstützung 25 km/h nicht überschreitet und dessen Leistung höchstens 0,50 kW beträgt, gilt als «leichtes Motorfahrrad». Er wird mit dem Führerausweis M von 14 bis 15 Jahren gefahren, danach ab 16 Jahren ohne Führerausweis. Siehe die Seite E-Bike und E-Trottinett.
Schneller Elektro-Scooter (45 km/h): Führerausweis M ab 14 Jahren
Ein Elektro-Scooter mit einer Leistung von bis zu 1 kW und einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h (mit Unterstützung) gilt als «schnelles Motorfahrrad». Er erfordert den Führerausweis M ab 14 Jahren, ohne spätere Ausnahme.
Wie erkennt man die Kategorie eines bestimmten Scooters?
Die Kategorie hängt von drei technischen, im Fahrzeugausweis eingetragenen Kriterien ab: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung und Hubraum. Diese drei Werte, verglichen mit den obigen Schwellenwerten, bestimmen die anwendbare Kategorie.
