Verstössesystem im Strassenverkehr in der Schweiz: drei Schweregrade, kein Punktesystem

Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügt die Schweiz über kein kumulatives Punktesystem. Das SVG unterteilt jede Widerhandlung in drei Schweregrade, jeweils mit eigenen Folgen für den Führerausweis.

Leichte Widerhandlung (Art. 16a SVG)

Eine leichte Widerhandlung schafft eine geringfügige Gefährdung der Sicherheit anderer und beruht nur auf einem leichten Verschulden. Wurde gegen die fahrzeugführende Person in den vorangegangenen zwei Jahren keine administrative Massnahme verhängt, erhält sie eine blosse Verwarnung. Bei Rückfall innerhalb dieser Frist von zwei Jahren wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen. Eine «besonders leichte» Widerhandlung führt zu keiner Massnahme.

Mittelschwere Widerhandlung (Art. 16b SVG)

Eine mittelschwere Widerhandlung schafft eine Gefahr für die Sicherheit anderer oder nimmt sie in Kauf, ohne dass diese Gefahr als ernstlich zu qualifizieren ist. Der Führerausweisentzug ist bereits bei der ersten mittelschweren Widerhandlung obligatorisch, mit einer Mindestdauer von einem Monat. Bei Rückfall steigt die Mindestdauer schrittweise an (4 Monate, 9 Monate, 15 Monate, danach unbestimmte Dauer von mindestens zwei Jahren, oder sogar definitiver Entzug je nach Anzahl und Art der Vorakten).

Schwere Widerhandlung (Art. 16c SVG)

Eine schwere Widerhandlung gefährdet die Sicherheit anderer ernstlich, nimmt eine solche Gefährdung in Kauf oder betrifft gesetzlich definierte Fälle (insbesondere qualifizierte Trunkenheit oder Fahrunfähigkeit infolge Betäubungsmitteln oder Medikamenten). Der Führerausweisentzug für eine erste schwere Widerhandlung beträgt mindestens drei Monate. Eine qualifizierte Geschwindigkeitsübertretung im Sinne von Art. 90 Abs. 4 SVG führt bereits bei der ersten derartigen Widerhandlung zu einem Mindestentzug von zwei Jahren. Rückfälle führen zu steigenden Mindestdauern (6 Monate, 12 Monate, unbestimmte Dauer, danach definitiver Entzug).

Kein Punktesystem

Das SVG sieht keinen Mechanismus vor, bei dem sich Punkte bis zu einem automatischen Entzugsschwellenwert summieren, im Gegensatz zum System, das in gewissen Nachbarländern verwendet wird. Jede Widerhandlung wird individuell nach den drei obenstehenden Schweregraden qualifiziert, und die Vorgeschichte der administrativen Massnahmen der letzten zwei bis fünf Jahre (je nach Schweregrad) bestimmt die Schwere der Sanktion bei einem Rückfall.

Für die Einzelheiten zu einer bestimmten Widerhandlung siehe die Seiten Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung und Führerausweisentzug.

Offizielle Quellen