Führerausweis auf Probe

Der erstmals erworbene Führerausweis für ein Motorrad oder ein Auto wird auf Probe ausgestellt, mit einer dreijährigen Probezeit.

Wer ist betroffen?

Der erstmals erworbene Führerausweis der Kategorien A und B wird auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Diese Regel gilt nicht für Personen, die bereits einen definitiven Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.

Unterkategorien und Spezialkategorien, die vor oder während des Führerausweises auf Probe erworben werden, bleiben ebenfalls bis zum Ende der Probezeit beschränkt.

Obligatorischer Weiterausbildungskurs

Inhaberinnen und Inhaber des Führerausweises auf Probe müssen während der Probezeit den vorgeschriebenen Weiterausbildungskurs besuchen.

Bei einem Verstoss während der Probezeit

Definitiver Führerausweis

Nach der Probezeit wird der definitive Führerausweis ausgestellt, sofern die Inhaberin oder der Inhaber den vorgeschriebenen Weiterausbildungskurs besucht hat. Andernfalls erteilt die kantonale Behörde nur eine beschränkte Fahrberechtigung oder einen definitiven Führerausweis, der auf die Spezialkategorien und die Unterkategorie A1 beschränkt ist.

Offizielle Quellen