Mit ausländischem Führerausweis in der Schweiz fahren

Ein gültiger ausländischer Führerausweis berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zum Fahren in der Schweiz, bevor ein Umtausch gegen einen Schweizer Führerausweis obligatorisch wird.

Wer mit einem ausländischen Führerausweis fahren darf

Eine aus dem Ausland kommende Person darf in der Schweiz fahren, wenn sie im Besitz ist (Art. 42 VZV):

Anerkannt werden nur die Kategorien, die ausdrücklich, klar und in lateinischer Schrift auf dem Führerausweis eingetragen sind.

Mindestalter

Der ausländische Führerausweis darf in der Schweiz nur von einer Person genutzt werden, die das für die betreffende Kategorie erforderliche Schweizer Mindestalter erreicht hat. Für das unbegleitete Fahren eines Autos (Kategorie B) beträgt das Mindestalter 18 Jahre (Art. 43 VZV). Begründete Ausnahmen bleiben möglich und werden vom ASTRA gewährt.

Motorfahrräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge

Ein für Motorfahrräder gültiger ausländischer Führerausweis berechtigt zum Führen eines gleichwertigen Fahrzeugs in der Schweiz. Verlangt das Herkunftsland keinen Führerausweis für Motorfahrräder oder für land-, forst- oder arbeitswirtschaftliche Fahrzeuge, sind deren Lenkerinnen und Lenker in der Schweiz ebenfalls davon befreit, sofern sie einen Ausweis mit Foto vorweisen können (Art. 42 VZV).

Bis wann bleibt dieser Führerausweis in der Schweiz gültig

Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in der Schweiz muss der ausländische Führerausweis gegen einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden. Siehe ausländischen Führerausweis umtauschen für diese Frist und das Vorgehen.

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Offizielle Quellen