Motorradführerausweis in der Schweiz: Kategorien A und A1
Zwei Kategorien decken das Motorradfahren in der Schweiz ab, je nach Hubraum und Leistung des Fahrzeugs.
Unterkategorie A1: ab 15 oder 16 Jahren
Die Unterkategorie A1 umfasst Motorräder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Leistung von höchstens 11 kW.
Das Mindestalter hängt vom Fahrzeugtyp ab:
- 15 Jahre für ein Leichtmotorrad (bauartbedingt auf 45 km/h begrenzt, 4 kW und 50 cm³);
- 16 Jahre für die übrigen Fahrzeuge der Unterkategorie A1, bis 125 cm³ und 11 kW.
Der Führerausweis A1 berechtigt auch zum Führen der Spezialkategorien F, G und M.
Kategorie A: ab 18 Jahren, mit gestaffeltem Zugang zur vollen Leistung
Die Kategorie A umfasst Motorräder ohne Begrenzung des Hubraums oder der Leistung. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, wobei der Zugang zur vollen Leistung gestaffelt erfolgt:
- der Lernfahrausweis der Kategorie A ist grundsätzlich auf Motorräder mit höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg beschränkt; der anschliessend erworbene Führerausweis übernimmt dieselbe Beschränkung;
- ein Führerausweis ohne diese Beschränkung wird erst an Personen ausgestellt, die seit mindestens zwei Jahren einen Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung besitzen und eine einwandfreie Fahrpraxis nachweisen.
Für bestimmte Berufsausbildungen, Motorradpolizisten und Verkehrsexperten gelten Ausnahmen von der anfänglichen Beschränkung.
Der Führerausweis A schliesst automatisch die Unterkategorie A1, die Unterkategorie B1 (Motorvierräder und Motordreiräder) sowie die Spezialkategorien F, G und M ein.
Scooter oder schnelles E-Bike statt Motorrad?
Ein Zweirad mit einer Begrenzung von 45 km/h fällt je nach genauer Motorisierung entweder unter die Unterkategorie A1 (Leichtmotorrad mit Verbrennungsmotor) oder unter die Spezialkategorie M (Motorfahrrad, einschliesslich schnelles E-Bike). Siehe die Seite Scooter-Führerausweis für die vollständige Unterscheidung.
