Motorradführerausweis in der Schweiz: Kategorien A und A1

Zwei Kategorien decken das Motorradfahren in der Schweiz ab, je nach Hubraum und Leistung des Fahrzeugs.

Unterkategorie A1: ab 15 oder 16 Jahren

Die Unterkategorie A1 umfasst Motorräder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Leistung von höchstens 11 kW.

Das Mindestalter hängt vom Fahrzeugtyp ab:

Der Führerausweis A1 berechtigt auch zum Führen der Spezialkategorien F, G und M.

Kategorie A: ab 18 Jahren, mit gestaffeltem Zugang zur vollen Leistung

Die Kategorie A umfasst Motorräder ohne Begrenzung des Hubraums oder der Leistung. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, wobei der Zugang zur vollen Leistung gestaffelt erfolgt:

Für bestimmte Berufsausbildungen, Motorradpolizisten und Verkehrsexperten gelten Ausnahmen von der anfänglichen Beschränkung.

Der Führerausweis A schliesst automatisch die Unterkategorie A1, die Unterkategorie B1 (Motorvierräder und Motordreiräder) sowie die Spezialkategorien F, G und M ein.

Scooter oder schnelles E-Bike statt Motorrad?

Ein Zweirad mit einer Begrenzung von 45 km/h fällt je nach genauer Motorisierung entweder unter die Unterkategorie A1 (Leichtmotorrad mit Verbrennungsmotor) oder unter die Spezialkategorie M (Motorfahrrad, einschliesslich schnelles E-Bike). Siehe die Seite Scooter-Führerausweis für die vollständige Unterscheidung.

Deux motards équipés casque et blouson posant à côté de leur moto

Offizielle Quellen