Landwirtschaftlicher Führerausweis in der Schweiz: F und G

Zwei Spezialkategorien decken land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit reduzierter Geschwindigkeit in der Schweiz ab.

Spezialkategorie G: ab 14 Jahren

Die Spezialkategorie G umfasst landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge sowie Arbeitskarren, Motorkarren und als Industriefahrzeuge immatrikulierte Traktoren, die für Fahrten land- oder forstwirtschaftlicher Art verwendet werden und deren Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht überschreitet. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Mit einem vom ASTRA anerkannten Traktorenfahrkurs berechtigt der Führerausweis G auch zum Führen derselben Fahrzeuge bis 40 km/h.

Spezialkategorie F: ab 16 oder 18 Jahren

Die Spezialkategorie F umfasst Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, mit Ausnahme von Motorrädern. Das Mindestalter hängt vom Fahrzeugtyp ab:

Der Führerausweis F berechtigt auch zum Führen der Spezialkategorien G und M.

Un couple près d'un tracteur agricole dans une oliveraie

Offizielle Quellen