Landwirtschaftlicher Führerausweis in der Schweiz: F und G
Zwei Spezialkategorien decken land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit reduzierter Geschwindigkeit in der Schweiz ab.
Spezialkategorie G: ab 14 Jahren
Die Spezialkategorie G umfasst landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge sowie Arbeitskarren, Motorkarren und als Industriefahrzeuge immatrikulierte Traktoren, die für Fahrten land- oder forstwirtschaftlicher Art verwendet werden und deren Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht überschreitet. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
Mit einem vom ASTRA anerkannten Traktorenfahrkurs berechtigt der Führerausweis G auch zum Führen derselben Fahrzeuge bis 40 km/h.
Spezialkategorie F: ab 16 oder 18 Jahren
Die Spezialkategorie F umfasst Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, mit Ausnahme von Motorrädern. Das Mindestalter hängt vom Fahrzeugtyp ab:
- 16 Jahre für Arbeitsmotorfahrzeuge, Traktoren mit einer Geschwindigkeit von höchstens 45 km/h, Motorkarren sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge;
- 18 Jahre für die übrigen Fahrzeuge der Kategorie F.
Der Führerausweis F berechtigt auch zum Führen der Spezialkategorien G und M.
