Ausländischen Führerausweis gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen
Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in der Schweiz wird der Umtausch obligatorisch. Das Vorgehen richtet sich nach der Kategorie des Führerausweises.
Wann der Umtausch obligatorisch wird
Jede Person, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnhaft ist, muss einen Schweizer Führerausweis erwerben, ausser sie hat sich während dieser Zeit mehr als drei aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufgehalten (Art. 42 Abs. 3bis Bst. a VZV).
Wie der Umtausch abläuft
Die Inhaberin oder der Inhaber eines gültigen ausländischen nationalen Führerausweises erhält einen Schweizer Führerausweis derselben Kategorie, nachdem sie oder er eine Kontrollfahrt - und keine vollständige Prüfung - bestanden hat, die zeigt, dass die Verkehrsregeln bekannt sind und sicher gefahren werden kann (Art. 44 Abs. 1 VZV).
Diese Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden: Ein unentschuldigtes Fernbleiben oder ein Nichtbestehen führt zum Verbot, den ausländischen Führerausweis in der Schweiz zu verwenden (Art. 44 Abs. 1bis-1quater VZV).
Für berufliche Kategorien ist zusätzlich eine ergänzende Prüfung über die anwendbaren schweizerischen Vorschriften erforderlich (Art. 44 Abs. 2 VZV).
Motorfahrräder, Leichtmotorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Deckt der ausländische Führerausweis keine Entsprechung für Motorfahrräder, Leichtmotorräder oder land-, forst- oder arbeitswirtschaftliche Fahrzeuge ab, ist eine vollständige Fahrprüfung erforderlich (Art. 44 Abs. 3 VZV).
In der EU oder EFTA ausgestellte Führerausweise
Der Führerausweis eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaats wird bei der Aushändigung des Schweizer Führerausweises der Behörde zurückgegeben, die ihn ausgestellt hat (Art. 44 Abs. 4 VZV).
Das Verfahren richtet sich nach dem Herkunftsland
In der Praxis unterscheidet das ASTRA je nach Verwaltungsabkommen zwischen einzelnen Ländern: vollständige Befreiung von der Prüfung für gewisse Länder, Befreiung nur von der Kontrollfahrt für andere, vollständige Prüfung für die übrigen. Diese länderspezifische Einteilung beruht auf der Verwaltungspraxis und ist nicht im Text der VZV selbst enthalten. Um die für Ihren Führerausweis geltende Regelung zu erfahren, wenden Sie sich an das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt.
