Internationaler Führerausweis
Der internationale Führerausweis ergänzt einen nationalen Führerausweis für das Fahren im Ausland. Er ersetzt in der Schweiz nie den Schweizer Führerausweis.
Wozu dieses Dokument dient
Der internationale Führerausweis kann nur einer Person ausgestellt werden, die in der Schweiz wohnhaft ist und bereits einen nationalen Führerausweis besitzt, sei er schweizerisch oder ausländisch (Art. 46 Abs. 1 VZV). Er ergänzt diesen nationalen Führerausweis für das Fahren im Ausland, gestützt auf das Wiener Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (SR 0.741.10).
Ein auf der Grundlage eines Schweizer Führerausweises ausgestellter internationaler Führerausweis ist in der Schweiz nicht gültig: Er darf nur im Ausland verwendet werden, als Ergänzung zum nationalen Führerausweis.
Gültigkeitsdauer
Der internationale Führerausweis ist drei Jahre gültig, wobei die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerausweises, auf dem er beruht, nie überschritten wird (Art. 46 Abs. 2 VZV).
Wo man ihn beantragt
Die Kantone können Verkehrsverbänden erlauben, diese Führerausweise für Inhaberinnen und Inhaber von Schweizer Führerausweisen auszustellen; in der Praxis sind der TCS und der ACS damit beauftragt (Art. 46 Abs. 3 VZV).
Bei Entzug des Schweizer Führerausweises
Wird der nationale Führerausweis entzogen oder seine Gültigkeit eingeschränkt, wird der internationale Führerausweis für dieselbe Dauer entzogen (Art. 46 Abs. 4 VZV).
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