Lastwagen-Führerausweis in der Schweiz: C1, C und CE
Drei Kategorien decken Lastwagen in der Schweiz ab, je nach Gesamtgewicht und dem Mitführen eines Anhängers.
Unterkategorie C1: von 3500 bis 7500 kg
Die Unterkategorie C1 umfasst Personenwagen (ausser Kategorie D) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber höchstens 7500 kg, sowie Kombinationen C1 + Anhänger bis 750 kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Kategorie C: über 3500 kg
Die Kategorie C umfasst Personenwagen (ausser Kategorie D) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg sowie Kombinationen C + Anhänger bis 750 kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Kategorie CE: Lastwagen mit schwerem Anhänger
Die Kategorie CE umfasst Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger von mehr als 750 kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ausnahme für berufliche Ausbildungen
Seit dem 15. Juli 2023 kann der Lernfahrausweis der Kategorien C und CE bereits ab vollendeten 17 Jahren an Personen ausgestellt werden, die eine Ausbildung «Lastwagenführer/Lastwagenführerin EFZ», «Automobil-Mechatroniker/Automobil-Mechatronikerin EFZ» (Fachrichtung Nutzfahrzeuge) oder «Automobil-Fachmann/Automobil-Fachfrau EFZ» (Fachrichtung Nutzfahrzeuge) absolvieren. Sie können die Prüfung der Kategorien B, BE, C oder CE frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag ablegen, wobei der Führerausweis erst mit vollendeten 18 Jahren ausgestellt wird.
Führerausweis und berufsmässiger Transport
Der Führerausweis C oder CE berechtigt zum Führen des Fahrzeugs. Er genügt allein nicht für den berufsmässigen Gütertransport: Siehe die Seite OACP und Fähigkeitsausweis für diese gesonderte Qualifikation.
