Lernfahrten mit dem Lernfahrausweis
Nicht alle Lernfahrten mit dem Lernfahrausweis erfordern eine Begleitperson.
Was ist eine Lernfahrt?
Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, bei der die lenkende Person nur einen Lernfahrausweis besitzt.
Welche Kategorien dürfen ohne Begleitperson fahren?
Der Lernfahrausweis der Kategorie A, der Unterkategorien A1 und B1 sowie der Spezialkategorie F berechtigt dazu, Lernfahrten ohne Begleitperson zu unternehmen.
Welche Kategorien benötigen eine Begleitperson?
Für alle übrigen Kategorien (insbesondere B, C, D und deren Kombinationen mit Anhänger) müssen Lernfahrten mit einer Begleitperson durchgeführt werden, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Personenbeförderung ist bei Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 untersagt, ausgenommen für die Begleitperson, den Fahrlehrer, den Verkehrsexperten und andere Lernfahrerinnen und Lernfahrer. Jede berufsmässige Personenbeförderung ist bei Lernfahrten ausgeschlossen.
