Fahren ohne Führerausweis in der Schweiz

Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis ist eine strafrechtliche und nicht nur eine administrative Widerhandlung.

Was das Gesetz vorsieht

Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft insbesondere (Art. 95 Abs. 1 SVG):

Das Fahren mit einem lediglich abgelaufenen Führerausweis auf Probe (und nicht dahingefallenen - eine im schweizerischen Recht genau unterschiedene Konstellation) wird mit einer Geldstrafe bestraft (Art. 95 Abs. 2 SVG).

Weniger schwere Widerhandlungen

Eine Busse bestraft die Nichteinhaltung der im Führerausweis eingetragenen Beschränkungen, eine den Anforderungen nicht entsprechende Begleitung oder professionelle Fahrstunden ohne Fahrlehrerausweis (Art. 95 Abs. 3 SVG), sowie das Fahren mit einem Fahrrad oder einem Gespann trotz eines Verbots (Art. 95 Abs. 4 SVG).

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Offizielle Quellen