Fahren ohne Führerausweis in der Schweiz
Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis ist eine strafrechtliche und nicht nur eine administrative Widerhandlung.
Was das Gesetz vorsieht
Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft insbesondere (Art. 95 Abs. 1 SVG):
- das Fahren ohne den Führerausweis der erforderlichen Kategorie;
- das Fahren trotz Verweigerung, Entzug oder Fahrverbot;
- das Fahren mit einem dahingefallenen Führerausweis auf Probe;
- eine Lernfahrt ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung;
- das Überlassen eines Fahrzeugs an eine Person, die nicht über den erforderlichen Führerausweis verfügt.
Das Fahren mit einem lediglich abgelaufenen Führerausweis auf Probe (und nicht dahingefallenen - eine im schweizerischen Recht genau unterschiedene Konstellation) wird mit einer Geldstrafe bestraft (Art. 95 Abs. 2 SVG).
Weniger schwere Widerhandlungen
Eine Busse bestraft die Nichteinhaltung der im Führerausweis eingetragenen Beschränkungen, eine den Anforderungen nicht entsprechende Begleitung oder professionelle Fahrstunden ohne Fahrlehrerausweis (Art. 95 Abs. 3 SVG), sowie das Fahren mit einem Fahrrad oder einem Gespann trotz eines Verbots (Art. 95 Abs. 4 SVG).
