Führerausweis verloren oder gestohlen

Ein neuer Führerausweis wird erst nach schriftlicher Bestätigung des Verlusts ausgestellt. Taucht der alte wieder auf, muss er zurückgegeben werden.

Die eidgenössische Regelung

Bei Verlust kann ein neuer Lernfahrausweis oder ein neuer Führerausweis nur ausgestellt werden, wenn der Verlust schriftlich bestätigt wird (Art. 24f Abs. 2 VZV).

Wird der ersetzte Führerausweis später wiedergefunden, muss er der Behörde innert vierzehn Tagen zurückgegeben werden.

Das Vorgehen

Die schriftliche Bestätigung des Verlusts erfolgt beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt, das anschliessend die Ausstellung des Duplikats veranlasst (Formular und Gebühr je nach Kanton unterschiedlich). Für im Ausland wohnhafte Personen gilt eine gesonderte Bestimmung (Art. 24h VZV).

Bei Diebstahl

Manche Kantone verlangen zusätzlich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, bevor das Duplikat ausgestellt wird.

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Offizielle Quellen