Verkehrskundeunterricht
Früher als Sensibilisierungskurs bekannt, trägt dieser Kurs heute offiziell die Bezeichnung «Verkehrskundeunterricht».
Für welche Kategorien ist er obligatorisch?
Wer den Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 erwerben möchte, muss nachweisen, dass der Verkehrskundeunterricht besucht wurde.
Die Teilnahme am Kurs setzt voraus, dass bereits ein Lernfahrausweis vorliegt. Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien oder Unterkategorien besitzen, sind davon befreit.
Dauer und Ziele
Der Kurs dauert insgesamt acht Stunden und muss bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer besucht werden.
Er zielt insbesondere darauf ab, das Verkehrsverständnis und die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen, zu entwickeln, damit die Lernfahrt defensiv sowie mit Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein erfolgt.
Bestätigung
Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer ist verpflichtet, eine Bestätigung über die Teilnahme am Verkehrskundeunterricht auszustellen.
