E-Trottinett in der Schweiz: Führerausweis und Verkehrsregeln
Das E-Trottinett wird als «leichtes Motorfahrrad» ohne Sitzplatz eingestuft. Führerausweis, Alter und Verkehrsregeln auf einen Blick.
Führerausweis M von 14 bis 15 Jahren, ab 16 Jahren kein Führerausweis
Ein E-Trottinett, dessen Motorleistung 0,50 kW und dessen unterstützte Geschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet, wird zwischen 14 und 15 Jahren mit dem Führerausweis der Spezialkategorie M gefahren. Ab 16 Jahren ist für dasselbe Fahrzeug kein Führerausweis erforderlich.
Technisch stuft die Verordnung das E-Trottinett als Variante «ohne Sitzplatz» des leichten Motorfahrrads ein - das langsame E-Bike ist die Variante «mit Sitzplatz», mit derselben Führerausweisregelung (siehe die eigene Seite zum E-Bike).
Wo darf gefahren werden?
Ein zugelassenes E-Trottinett folgt denselben Verkehrsregeln wie ein leichtes Motorfahrrad: Rad- und Radstreifen sind obligatorisch, sofern vorhanden, sonst die Fahrbahn. Das Befahren des Trottoirs ist für diesen motorisierten Fahrzeugtyp nicht erlaubt.
Helm: empfohlen, nicht obligatorisch
Im Gegensatz zum schnellen Motorfahrrad (schnelles E-Bike, 45 km/h) ist das Tragen eines Helms für ein auf 20 km/h begrenztes E-Trottinett nicht obligatorisch, wird aber empfohlen.
Nicht zugelassene Trottinetts
Diese Regeln gelten für E-Trottinetts, die für den Strassenverkehr zugelassen sind (mit einem der VTS entsprechenden Datenblatt). Ein nicht zugelassenes, als Spielzeug oder Freizeitgerät verkauftes Gerät darf unabhängig vom Alter des Fahrers nicht auf öffentlichen Strassen verkehren.
