Fahren lernen in der Schweiz
Sobald der Lernfahrausweis vorliegt, gibt es zwei Wege, um das Fahren zu lernen, die sich auch kombinieren lassen.
Zwei Wege, oft kombiniert
Sobald der Lernfahrausweis ausgestellt ist, erfolgt die praktische Ausbildung:
- mit einem professionellen Fahrlehrer, der über eine Fahrlehrerbewilligung verfügt;
- oder in privat begleiteten Lernfahrten, mit einer nahestehenden Person, die die gesetzlichen Voraussetzungen als Begleitperson erfüllt.
Beide lassen sich frei kombinieren: Die meisten Lernenden absolvieren zunächst einige Fahrstunden bei einem Profi, um sich die Grundlagen anzueignen, und sammeln danach mit einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis. Bei bestimmten Kategorien des Lernfahrausweises darf von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden - siehe Lernfahrten für die Details.
Womit beginnen
Die Reihenfolge der administrativen Schritte (Nothilfekurs, Sehtest, Lernfahrausweis, Theorie) wird auf der Seite Führerausweis erhalten im Detail beschrieben. Die eigentliche praktische Ausbildung beginnt erst, nachdem der Lernfahrausweis ausgestellt wurde.
Wie lange und wie viele Fahrstunden
Für die Kategorie B schreibt das Gesetz weder eine Mindestanzahl an Fahrstunden noch eine Gesamtdauer vor: Das Tempo hängt vom Lernfortschritt jeder Person ab. Siehe Gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden für das, was das Gesetz tatsächlich vorschreibt und was der persönlichen Wahl überlassen bleibt.
Wie viel es kostet
Die Kosten hängen von der Anzahl der besuchten professionellen Fahrstunden und der gewählten Fahrschule ab. Siehe wie viel kostet der Führerausweis.
Weiterführende Links
- Fahrstunden: was Sie erwartet
- Lernfahrten mit dem Lernfahrausweis
- Begleitperson für den Lernfahrausweis
- Wie man den Führerausweis erhält
