Führerausweis für Quad in der Schweiz: B1 oder F je nach Gabarit

Der für ein Quad erforderliche Führerausweis hängt von seinem technischen Gabarit ab, nicht von seiner Nutzung. Zwei Spezialkategorien bestehen nebeneinander.

Leichtes Quadricycle: Kategorie F, ab 18 Jahren

Ein Quad, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet, fällt unter die Spezialkategorie F, ebenso wie die übrigen nicht landwirtschaftlichen Leichtfahrzeuge dieser Kategorie. Das Mindestalter für diesen Quad-Typ beträgt 18 Jahre.

Schweres Quadricycle: Kategorie B1, ab 18 Jahren

Ein leistungsstärkeres Quad, das mehr als 45 km/h erreichen kann, fällt unter die Unterkategorie B1 (Motorvierräder und Motordreiräder). Das Mindestalter beträgt ebenfalls 18 Jahre.

Der Führerausweis B1 berechtigt nicht zum Führen eines Personenwagens (Kategorie B): Die beiden Führerausweise sind eigenständig, auch wenn das Mindestalter identisch ist.

Welches Gabarit für welchen Führerausweis?

Die Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien beruht auf technischen Kriterien (Höchstgeschwindigkeit, Gewicht, Leistung), die in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge festgelegt sind, und nicht auf der Nutzungsart (Freizeit oder gewerblich). Bei Zweifeln über das Gabarit eines bestimmten Modells gibt der Konformitätsausweis des Fahrzeugs (oder die kantonale Zulassung) die genaue Kategorie an.

Offizielle Quellen