Ordnungsbussen im Strassenverkehr in der Schweiz
Geringfügige Widerhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse in fester Höhe geahndet. Schwerere Widerhandlungen unterliegen einem Gerichtsverfahren.
Zwei klar unterschiedene Regelungen
- Die Ordnungsbusse: ein fester Betrag, vorgesehen für geringfügige und klar definierte Widerhandlungen gemäss Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11). Sie führt zu keinem Eintrag im Strafregister.
- Die Übertretung oder das Vergehen: Bei schwereren Widerhandlungen wird der Betrag oder die Strafe von einem Gericht je nach den Umständen festgesetzt - es gibt keinen einheitlichen nationalen Tarif.
Beträge der häufigsten Ordnungsbussen
- Geschwindigkeitsübertretung, innerorts: 1-5 km/h = CHF 40; 6-10 km/h = CHF 120; 11-15 km/h = CHF 250.
- Geschwindigkeitsübertretung, ausserorts: 1-5 km/h = CHF 40; 6-10 km/h = CHF 100; 11-15 km/h = CHF 160; 16-20 km/h = CHF 240.
- Geschwindigkeitsübertretung, auf der Autobahn: 1-5 km/h = CHF 20; 6-10 km/h = CHF 60; 11-15 km/h = CHF 120; 16-20 km/h = CHF 180; 21-25 km/h = CHF 260.
- Telefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung in der Hand gehalten: CHF 100.
- Nichttragen des Sicherheitsgurts: CHF 60 (ebenso für ein nicht angeschnalltes Kind unter zwölf Jahren).
Oberhalb dieser Schwellenwerte fällt die Widerhandlung nicht mehr unter die Ordnungsbusse, sondern unter ein Gerichtsverfahren. Siehe Geschwindigkeitsübertretung für diese Schwellenwerte.
Kein Punktesystem
Im Gegensatz zu gewissen Nachbarländern funktioniert die Schweiz nicht mit einem Punktekonto, von dem bei jeder Widerhandlung Punkte abgezogen werden. Schwerere Widerhandlungen führen direkt zu einem Führerausweisentzug für eine nach ihrer Schwere festgelegte Dauer. Siehe Führerausweisentzug.
