Nothilfekurs für den Führerausweis
Oft «Samariterkurs» genannt, ist dieser Kurs für bestimmte Kategorien vor der Anmeldung zur theoretischen Grundprüfung obligatorisch.
Für welche Kategorien ist er obligatorisch?
Bei der Anmeldung zur theoretischen Grundprüfung muss die Person, die einen Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 anstrebt, eine Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Nothilfekurs für Verletzte vorlegen.
Kursinhalt
Der Kurs behandelt insbesondere:
- die am Unfallort zu treffenden Sicherheitsmassnahmen und die Alarmierung der Rettungsdienste;
- die bis zum Eintreffen des Arztes zu treffenden Massnahmen, um die für das Überleben notwendigen physiologischen Funktionen aufrechtzuerhalten;
- die richtige Lagerung von Verletzten, die künstliche Beatmung bei Verletzten, die nicht mehr atmen, das Stillen schwerer Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage.
Die Organisation und das Programm des Kurses sowie die Anforderungen an die Kursleiterinnen und Kursleiter müssen vom ASTRA genehmigt werden.
Bescheinigung und Gültigkeit
Die Bescheinigung stammt von einer vom ASTRA anerkannten Institution und wird nur Personen ausgestellt, die den Kurs vollständig absolviert haben. Sie darf zum Zeitpunkt des Gesuchs um den Lernfahrausweis nicht älter als sechs Jahre sein.
Wer ist von diesem Kurs befreit?
- Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises einer der oben genannten Kategorien oder Unterkategorien;
- Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte;
- Pflegepersonal mit einem Diplom oder einem Fähigkeitsausweis;
- Personen, die Nothilfekurse leiten;
- jede Person, die nachweisen kann, dass sie die Nothilfeausbildung bereits bei einer vom ASTRA anerkannten Institution absolviert hat.
Wo kann man diesen Kurs besuchen?
Dieser Ratgeber ist mit Cours Samaritains verknüpft, dem Schweizer Portal für Nothilfeausbildungen, um einen anerkannten Kurs in Ihrer Nähe zu finden.
