Sehtest für den Führerausweis
Vor bestimmten Gesuchen um einen Führerausweis ist eine summarische Prüfung der Sehfähigkeit vorgeschrieben.
Wann ist der Sehtest vorgeschrieben?
Bevor ein Gesuch um einen Lernfahrausweis oder einen gültigen Führerausweis eingereicht wird, muss die Person, die noch keinen besitzt, eine summarische Prüfung ihrer Sehfähigkeit durchgeführt haben, für:
- ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorien A oder B, der Unterkategorie A1, der Unterkategorie B1 oder der Spezialkategorie F;
- ein Gesuch um einen Führerausweis der Spezialkategorien M oder G.
Wer darf diese Kontrolle durchführen?
Die Untersuchung muss bei einer Ärztin oder einem Arzt mit eidgenössischem Diplom oder einem anerkannten ausländischen Diplom, die bzw. der in der Schweiz tätig ist, oder bei einer diplomierten Optikerin bzw. einem diplomierten Optiker oder einer Optometristin bzw. einem Optometristen BSc, die bzw. der in der Schweiz tätig ist, durchgeführt werden.
Was wird kontrolliert?
Die Kontrolle betrifft die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und die Augenbeweglichkeit (Diplopie).
Gültigkeitsdauer
Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht älter als 24 Monate sein.
