Bus-Führerausweis in der Schweiz: D1 und D

Zwei Kategorien decken den Personentransport in der Schweiz ab, über acht Sitzplätze hinaus.

Unterkategorie D1: von 9 bis 16 Sitzplätzen

Die Unterkategorie D1 umfasst Personenwagen, die für den Personentransport bestimmt sind und ausser dem Führersitz neun bis sechzehn Sitzplätze aufweisen, sowie Kombinationen D1 + Anhänger bis 750 kg. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

Kategorie D: mehr als acht Sitzplätze, ohne obere Grenze

Die Kategorie D umfasst Personenwagen, die für den Personentransport bestimmt sind und ausser dem Führer mehr als acht Sitzplätze aufweisen, sowie Kombinationen D + Anhänger bis 750 kg. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

Eine Voraussetzung an vorherige Fahrpraxis für die Kategorie D

Jeder Bewerber für den Führerausweis der Kategorie D muss nachweisen, dass er während mindestens drei Monaten regelmässig einen Personenwagen der Kategorie C oder einen Trolleybus, oder während mindestens zwei Jahren einen Personenwagen der Kategorie B gefahren hat.

Diese Voraussetzung gilt nicht für Bewerber, die bei einem zugelassenen Fahrlehrer erfolgreich eine praktische Mindestausbildung absolviert haben, bestehend aus:

Führerausweis und berufsmässiger Personentransport

Der Führerausweis D berechtigt zum Führen des Fahrzeugs. Er genügt allein nicht für den berufsmässigen, gewerblichen Personentransport: Siehe die Seite OACP und Fähigkeitsausweis für diese gesonderte Qualifikation.

Une famille et son chien descendant d'un minibus en montagne

Offizielle Quellen