Bus-Führerausweis in der Schweiz: D1 und D
Zwei Kategorien decken den Personentransport in der Schweiz ab, über acht Sitzplätze hinaus.
Unterkategorie D1: von 9 bis 16 Sitzplätzen
Die Unterkategorie D1 umfasst Personenwagen, die für den Personentransport bestimmt sind und ausser dem Führersitz neun bis sechzehn Sitzplätze aufweisen, sowie Kombinationen D1 + Anhänger bis 750 kg. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Kategorie D: mehr als acht Sitzplätze, ohne obere Grenze
Die Kategorie D umfasst Personenwagen, die für den Personentransport bestimmt sind und ausser dem Führer mehr als acht Sitzplätze aufweisen, sowie Kombinationen D + Anhänger bis 750 kg. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Eine Voraussetzung an vorherige Fahrpraxis für die Kategorie D
Jeder Bewerber für den Führerausweis der Kategorie D muss nachweisen, dass er während mindestens drei Monaten regelmässig einen Personenwagen der Kategorie C oder einen Trolleybus, oder während mindestens zwei Jahren einen Personenwagen der Kategorie B gefahren hat.
Diese Voraussetzung gilt nicht für Bewerber, die bei einem zugelassenen Fahrlehrer erfolgreich eine praktische Mindestausbildung absolviert haben, bestehend aus:
- 52 Fahrstunden von mindestens 45 Minuten für Bewerber mit Führerausweis der Kategorie B oder der Unterkategorie C1 oder D1;
- 24 Fahrstunden von mindestens 45 Minuten für Bewerber mit Führerausweis der Kategorie C;
- 12 Fahrstunden von mindestens 45 Minuten für Bewerber mit Führerausweis der Kategorie D, beschränkt auf den Linienverkehr.
Führerausweis und berufsmässiger Personentransport
Der Führerausweis D berechtigt zum Führen des Fahrzeugs. Er genügt allein nicht für den berufsmässigen, gewerblichen Personentransport: Siehe die Seite OACP und Fähigkeitsausweis für diese gesonderte Qualifikation.
