Führerausweis mit Automatikgetriebe-Beschränkung
Wer die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, erhält einen auf diesen Getriebetyp beschränkten Führerausweis. Die Beschränkung kann später aufgehoben werden.
Weshalb es diese Beschränkung gibt
Ein Führerausweis kann eine Beschränkung tragen, die seinen Inhaber auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt. Sie wird eingetragen, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt mit Schaltgetriebe abgelegt wurde. Die auf dem Führerausweis eingetragenen Beschränkungscodes werden vom ASTRA festgelegt (Art. 24d VZV).
Wie sie aufgehoben werden kann
Die zuständige kantonale Behörde hebt eine Beschränkung auf, sobald ihr Inhaber die Voraussetzungen erfüllt, um ohne sie zu fahren (Art. 24e VZV). Für die Automatikgetriebe-Beschränkung im Besonderen sieht eine seit dem 1. Februar 2019 geltende Bestimmung der VZV vor, dass die Einschränkung auf einfaches Gesuch hin aufgehoben wird, ohne neue praktische Prüfung mit Schaltgetriebe, ausser wenn Zweifel an der Fahreignung des Gesuchstellers bestehen (Art. 151l Abs. 5 VZV).
Das Vorgehen
Das Gesuch ist beim kantonalen Strassenverkehrsamt einzureichen, das den Führerausweis ausgestellt hat. Grundsätzlich ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich.
