Theorieprüfung für den Führerausweis
Die theoretische Grundprüfung dient dazu, vor der Ausstellung des Lernfahrausweises zu prüfen, ob die kandidierende Person die Verkehrsregeln kennt.
Prüfungsinhalt
Die theoretische Grundprüfung ermöglicht es der zuständigen Behörde festzustellen, ob die kandidierende Person über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Die Kantone erarbeiten die Prüfungsfragen gemeinsam mit dem ASTRA und können diese Aufgabe an Dritte delegieren.
Kandidatinnen und Kandidaten für die Spezialkategorien F, G und M legen eine theoretische Grundprüfung ab, die auf die Besonderheiten der jeweiligen Fahrzeugkategorie zugeschnitten ist.
Wann kann sie abgelegt werden?
Die kandidierende Person kann die theoretische Grundprüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des für die angestrebte Kategorie erforderlichen Mindestalters ablegen.
Wer ist davon befreit?
- Kandidatinnen und Kandidaten für einen Führerausweis der Kategorien A, B, C oder D oder der Unterkategorien A1, B1, C1 oder D1, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien oder Unterkategorien besitzen;
- Kandidatinnen und Kandidaten für die Spezialkategorie F, die bereits einen Führerausweis der Spezialkategorie G besitzen;
- Kandidatinnen und Kandidaten für die Kategorien BE, CE oder DE oder die Unterkategorien C1E oder D1E, die bereits den für das Zugfahrzeug erforderlichen Führerausweis besitzen.
Bei Annullierung des Lernfahrausweises
Jede Person, die nach der Annullierung ihres bisherigen Lernfahrausweises ein neues Gesuch einreicht, muss die theoretische Grundprüfung erneut ablegen.
Und für Lastwagen und Cars?
Kandidatinnen und Kandidaten für die Kategorien C oder D oder die Unterkategorien C1 oder D1 müssen zusätzlich vor der praktischen Prüfung eine ergänzende theoretische Prüfung bestehen, die sich auf für diese Fahrzeuge spezifische Kenntnisse bezieht.
