Adressänderung und Führerausweis
Jeder Wohnsitzwechsel muss der zuständigen Behörde innert vierzehn Tagen gemeldet werden.
Die gesetzliche Frist
Bei einem Wohnsitzwechsel muss die Inhaberin oder der Inhaber des Führerausweises der zuständigen Behörde am neuen Wohnort die neue Adresse innert vierzehn Tagen mitteilen (Art. 26 Abs. 2 VZV).
Liegt der neue Wohnsitz im Ausland, muss der Wegzug innert derselben Frist der bisher zuständigen Behörde gemeldet werden.
Weitere meldepflichtige Umstände
Dieselbe Frist von vierzehn Tagen gilt für jeden anderen Umstand, der den Ersatz des Führerausweises erforderlich macht (Art. 26 Abs. 1 VZV).
Wo die Meldung erfolgt
Die Meldung erfolgt beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnsitzkantons, je nach Kanton in der Regel online oder auf dem Postweg.
