Begleitperson für Lernfahrten
Das Gesetz legt genaue Voraussetzungen für die Person fest, die eine Lernfahrerin oder einen Lernfahrer begleitet.
Gesetzliche Voraussetzungen
Lernfahrten mit einem Motorfahrzeug dürfen nur unternommen werden, wenn die lernende Person von einer Person begleitet wird, die:
- mindestens 23 Jahre alt ist;
- seit mindestens drei Jahren einen Führerausweis der Kategorie besitzt, die dem verwendeten Fahrzeug entspricht;
- und selbst nicht mehr Inhaberin oder Inhaber eines Führerausweises auf Probe ist.
Verantwortung der Begleitperson
Die Begleitperson achtet darauf, dass die Fahrt sicher verläuft und dass die lernende Person nicht gegen die Verkehrsvorschriften verstösst.
Und bei berufsmässig erteiltem Unterricht?
Wer berufsmässig Fahrunterricht erteilt, benötigt eine Fahrlehrerbewilligung.
Welche Kategorien benötigen keine Begleitperson?
Siehe die Seite Lernfahrten für die Liste der Kategorien, bei denen der Lernfahrausweis das Fahren ohne Begleitperson erlaubt.
