Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis wird nach der theoretischen Grundprüfung erteilt und bleibt je nach Kategorie für eine begrenzte Dauer gültig.

Einzureichende Unterlagen

Das Gesuch um den Lernfahrausweis ist bei der zuständigen Behörde einzureichen, zusammen mit:

Ausstellung

Der Lernfahrausweis wird nach bestandener theoretischer Grundprüfung ausgestellt, ausser für die Kategorien, die davon befreit sind.

Der Lernfahrausweis der Kategorie A ist auf Motorräder beschränkt, deren Leistung 35 kW und deren Leistungsgewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigen, ausser bei Ausnahmen (berufliche Ausbildung «Motorradmechaniker/Motorradmechanikerin EFZ», Motorradpolizistinnen und -polizisten, Verkehrsexpertinnen und -experten). Ein Lernfahrausweis der Kategorie A ohne diese Beschränkung kann anschliessend Personen ausgestellt werden, die seit mindestens zwei Jahren einen Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung besitzen und eine tadellose Fahrpraxis nachweisen können.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit erlischt zudem nach drei aufeinanderfolgenden Misserfolgen bei der praktischen Prüfung, es sei denn, ein anschliessender Test bestätigt die Fahreignung der Kandidatin oder des Kandidaten.

Offizielle Quellen