Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird nach der theoretischen Grundprüfung erteilt und bleibt je nach Kategorie für eine begrenzte Dauer gültig.
Einzureichende Unterlagen
Das Gesuch um den Lernfahrausweis ist bei der zuständigen Behörde einzureichen, zusammen mit:
- einem vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten Gesuchsformular;
- einer Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Nothilfekurs, sofern dieser für die angestrebte Kategorie vorgeschrieben ist;
- einem aktuellen Passfoto.
Ausstellung
Der Lernfahrausweis wird nach bestandener theoretischer Grundprüfung ausgestellt, ausser für die Kategorien, die davon befreit sind.
Der Lernfahrausweis der Kategorie A ist auf Motorräder beschränkt, deren Leistung 35 kW und deren Leistungsgewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigen, ausser bei Ausnahmen (berufliche Ausbildung «Motorradmechaniker/Motorradmechanikerin EFZ», Motorradpolizistinnen und -polizisten, Verkehrsexpertinnen und -experten). Ein Lernfahrausweis der Kategorie A ohne diese Beschränkung kann anschliessend Personen ausgestellt werden, die seit mindestens zwei Jahren einen Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung besitzen und eine tadellose Fahrpraxis nachweisen können.
Gültigkeitsdauer
- 4 Monate für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 (verlängert auf 12 Monate, wenn die praktische Grundschulung erfolgreich absolviert wurde);
- 12 Monate für die Unterkategorie B1 und die Spezialkategorie F;
- 24 Monate für alle übrigen Kategorien.
Die Gültigkeit erlischt zudem nach drei aufeinanderfolgenden Misserfolgen bei der praktischen Prüfung, es sei denn, ein anschliessender Test bestätigt die Fahreignung der Kandidatin oder des Kandidaten.
