Führerausweis Auto in der Schweiz: Bedingungen und Etappen
Die Kategorie B umfasst Personenwagen bis 3500 kg. Hier finden Sie die offiziellen, bei der VZV nachgewiesenen Bedingungen.
- Âge minimal
- 17 ans (âge minimal pour la demande du permis d'élève conducteur et l'obtention du permis)
- Poids total maximal
- 3500 kg
- Places assises maximales
- 8 (hors conducteur)
Source : Fedlex - OAC (RS 741.51), art. 3, al. 1 (catégorie B) et art. 6, al. 1, let. cbis
Mindestalter und Lernfahrausweis
Das Mindestalter für die Beantragung des Lernfahrausweises und den Erwerb des Führerausweises der Kategorie B beträgt 17 vollendete Jahre.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die eine der beruflichen Ausbildungen «Lastwagenführer/Lastwagenführerin EFZ», «Automobil-Mechatroniker/Automobil-Mechatronikerin EFZ» (Fachrichtung Nutzfahrzeuge) oder «Automobil-Fachmann/Automobil-Fachfrau EFZ» (Fachrichtung Nutzfahrzeuge) absolvieren: Ihr Lernfahrausweis der Kategorien C und CE kann bereits ab 17 Jahren ausgestellt werden, und sie können die Führerprüfung der Kategorien B, BE, C oder CE frühestens sechs Monate vor ihrem 18. Geburtstag ablegen, wobei der Führerausweis erst mit vollendeten 18 Jahren ausgestellt wird. Eine gleichwertige Regelung gilt für die Ausbildung «Strassentransportfachmann/Strassentransportfachfrau EBA» (Kategorien B oder BE). In beiden Fällen muss das Fahren vor dem vollendeten 18. Altersjahr in Begleitung einer Person erfolgen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Was die Kategorie B umfasst
Der Führerausweis B berechtigt zum Führen:
- von Personenwagen und Motordreirädern mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg und höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz;
- einer Kombination aus Fahrzeug der Kategorie B und Anhänger, solange der Anhänger 750 kg nicht überschreitet;
- einer Kombination aus Fahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (darüber ist ein Führerausweis der Kategorie BE erforderlich).
Der Führerausweis B schliesst automatisch die Unterkategorie B1 (Motordreiräder bis 670 kg Leergewicht und Motorvierräder) sowie die Spezialkategorien F, G und M ein.
Die wichtigsten Etappen
Der Weg zum Führerausweis B umfasst mehrere administrative und ausbildungsbezogene Etappen: Nothilfekurs, Sehtest, Beantragung des Lernfahrausweises, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht, Lernfahrten, praktische Prüfung, anschliessend Führerausweis auf Probe und Weiterausbildungskurs. Siehe die Seite Führerausweis erhalten für die Details zu jeder Etappe.
