Kantonale Strassenverkehrsämter

Die eidgenössischen Regeln gelten in der ganzen Schweiz gleichermassen; die administrativen Schritte (Gebühren, Formulare, Anmeldung zu den Prüfungen) sind Sache des Kantons.

Jeder Kanton verfügt über sein eigenes Strassenverkehrsamt (Amt für Verkehr), das für die Ausstellung der Führerausweise, die Anmeldung zu den Prüfungen und die Erhebung der Gebühren zuständig ist. Die eidgenössischen Regeln der VZV und des SVG gelten in allen Kantonen identisch; nur die praktischen Modalitäten unterscheiden sich.