Ab welchem Alter darf man Velo oder E-Bike fahren?

Ab 6 Jahren, um allein mit dem Velo auf einer Hauptstrasse zu fahren, ohne anderswo festgelegtes Mindestalter, sofern das Kind die Pedale betätigen kann. Ein E-Bike erfordert dagegen ab 14 Jahren den Führerausweis der Spezialkategorie M.

Klassisches Velo: 6 Jahre, um allein auf der Hauptstrasse zu fahren

Ein Kind unter 6 Jahren darf auf einer Hauptstrasse nur Velo fahren, wenn es von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet wird. Ab 6 Jahren darf es dort allein fahren. Auf anderen Strassen setzt das Gesetz kein Mindestalter fest: Einzige Voraussetzung ist, die Pedale betätigen zu können.

E-Bike: Führerausweis M ab 14 Jahren

Sowohl das langsame E-Bike (Unterstützung ≤ 25 km/h) als auch das schnelle E-Bike (Unterstützung ≤ 45 km/h) erfordern ab 14 Jahren den Führerausweis der Spezialkategorie M. Für das langsame E-Bike ist ab 16 Jahren kein Ausweis mehr nötig; für das schnelle E-Bike bleibt der Ausweis M in jedem Alter erforderlich. Siehe E-Bike in der Schweiz für alle Details.

Offizielle Quellen