Ab welchem Alter darf man Trottinett oder E-Trottinett fahren?
Kein gesetzliches Mindestalter für ein nicht motorisiertes Trottinett, das als ein ausschliesslich durch Muskelkraft angetriebenes Fortbewegungsmittel gilt. Für ein E-Trottinett ist von 14 bis 15 Jahren der Führerausweis der Spezialkategorie M erforderlich, danach ist ab 16 Jahren kein Ausweis mehr nötig.
Nicht motorisiertes Trottinett: kein Ausweis, kein Mindestalter
Ein Fusstrottinett (ein «fahrzeugähnliches Gerät») wird ohne Ausweis geführt, in jedem Alter: Seine Benutzerin oder sein Benutzer folgt den für Fussgänger geltenden Verkehrsregeln. In der Praxis bleibt die Nutzung des Trottoirs den jüngsten Kindern vorbehalten; darüber hinaus gelten wie für Velofahrende die Fahrbahn oder die Radwege.
E-Trottinett: Führerausweis M von 14 bis 15 Jahren
Ein E-Trottinett, dessen Motorleistung 0,50 kW und dessen unterstützte Geschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet, wird zwischen 14 und 15 Jahren mit dem Führerausweis der Spezialkategorie M geführt. Ab 16 Jahren ist für dasselbe Fahrzeug kein Ausweis mehr erforderlich. Siehe E-Trottinett in der Schweiz für die Details der Verkehrsregeln.
