Ab welchem Alter kann man den Autoführerausweis (B) machen?
Vollendete 17 Jahre, um den Lernfahrausweis zu beantragen und den Führerausweis der Kategorie B (Auto) zu erhalten. Eine Ausnahme ermöglicht den Zugang bereits ab 17 Jahren im Rahmen bestimmter beruflicher Ausbildungen.
Die Ausnahme für bestimmte berufliche Ausbildungen
Personen, die eine der Ausbildungen «Lastwagenführer/Lastwagenführerin EFZ», «Automobil-Fachmann/Automobil-Fachfrau EFZ» oder «Automobil-Mechatroniker/Automobil-Mechatronikerin EFZ» (Fachrichtung Nutzfahrzeuge) absolvieren, oder «Strassentransportfachmann/Strassentransportfachfrau EBA», können die Führerprüfung der Kategorie B frühestens sechs Monate vor ihrem 18. Geburtstag ablegen - der Führerausweis wird jedoch erst mit vollendeten 18 Jahren ausgestellt, und das Fahren vor diesem Alter muss in Begleitung erfolgen.
Siehe Führerausweis Auto in der Schweiz für die vollständigen Bedingungen und Schritte im Detail.
