Gibt es eine Mindestanzahl an obligatorischen Fahrstunden?

Nein, nicht für die Kategorie B - die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Lernfortschritt jeder Person ab. Für die Kategorien A, A1 und D ist dagegen eine genaue Stundenzahl gesetzlich festgelegt.

Kategorie B: keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl

Für die Kategorie B schreibt die VZV keine Mindestanzahl an privaten Fahrstunden vor. Die Anzahl der nötigen Fahrstunden hängt von der Erfahrung und dem Lernfortschritt jeder Person ab. Obligatorisch sind lediglich der Nothilfekurs und der 8-stündige Verkehrskundeunterricht.

Kategorien A und A1: 12 Stunden praktische Grundausbildung

Für die Kategorien A und A1 schreibt die VZV eine praktische Grundausbildung von zwölf Stunden vor, die innerhalb von vier Monaten nach Ausstellung des Lernfahrausweises zu absolvieren ist, zusätzlich zum 8-stündigen Verkehrskundeunterricht.

Kategorie D: eine bezifferte Mindestausbildung in einem bestimmten Fall

Um die Kategorie D zu erhalten, ohne ein Jahr regelmässiges Fahren in der Kategorie C nachzuweisen, legt die VZV je nach bereits vorhandenem Führerausweis eine genaue Anzahl an Fahrstunden fest:

Siehe die Seite Führerausweis Bus und Minibus für die Details dieser Voraussetzung. Für den konkreten Ablauf einer Fahrstunde siehe Fahrstunden.

Offizielle Quellen