Gilt beim Führerausweis auf Probe derselbe Alkoholgrenzwert?
Nein, der Grenzwert ist für Inhaber eines Führerausweises auf Probe auf 0,1 Promille reduziert, gegenüber 0,5 Promille für die übrigen Fahrzeuglenker.
Dieser reduzierte Grenzwert gilt auch für Lernfahrer, Fahrlehrer und berufsmässige Personentransportchauffeure. Siehe Alkohol am Steuer für alle Grenzwerte und deren Folgen.
